Vietnam

1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

Vietnam ist verpflichtet, für seine Kinder Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fördern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. In Vietnam können folgende Kinder von dieser Situation betroffen sein: 

  • Keine Angaben

2. Voraussetzungen für Adoptiveltern

    Herkunftsland Schweiz
a) Gemeinschaftliche Adoption    
  Alter der künftigen Adoptiveltern, vorgeschriebene Ehedauer Keine Angaben Mind. 35 Jahre oder mind. 5 Jahre
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern Mind. 20 Jahre Mind. 16 Jahre
b) Einzeladoption möglich? Ja Ja
c) Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? Ja Nein

3. Allgemeine Hinweise

  • Bei Gesuchen für intrafamiliäre Adoptionen und für die Adoption von behinderten Kindern ist der Beizug einer Vermittlungsstelle nicht zwingend. Die restlichen Gesuche, bei denen keine Vermittlungsstelle beigezogen wurde, werden von der Zentralen Behörde zurückgeschickt, da der Beizug einer Vermittlungsstelle bei Adoptionen ins Ausland in Vietnam gesetzlich vorgeschrieben ist. Einzig in folgenden Fällen kann vom Beizug einer Vermittlungsstelle abgesehen werden:
  • Bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, welche in Vietnam seit mindestens sechs Monaten einer Arbeitstätigkeit oder einem Studium nachgehen.
  • Bei Paaren, bei denen mindestens eine Person die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt oder ursprünglich aus Vietnam stammt.
  • Bei Personen, welche mit dem zu adoptierenden Kind eine verwandtschaftliche Beziehung haben.
  • Bei Personen, welche bereits ein biologisches Geschwister des zu adoptierenden Kindes adoptiert haben.
  • Bei Personen, welche ein urteilsunfähigen oder behindertes Kind, ein an den Spätfolgen von Agent Orange leidendes Kind oder eines HIV-positiven Kindes adoptieren wollen.
  • Bei Personen, welche ein Waisenkind adoptieren wollen, welches in einer Pflegefamilie lebt.

Vietnamesische Kinder, welche sich in einer staatlichen Einrichtung (Waisenhäuser) befinden, können von Paaren aus Ländern, welche mit Vietnam einen Staatsvertrag abgeschlossen haben, nur über den Beizug einer Vermittlungsstelle adoptiert werden, welche von beiden Ländern anerkannt ist.

 

  • Im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland werden nicht bevorzugt behandelt.
  • Die Beziehung zur Herkunftsfamilie wird nicht vollständig beendet (sog. "schwache" Adoption). Das Kind wird durch die Adoption in Vietnam nicht Schweizer Bürger/in.
  • 4. Dokumentenliste der vietnamesischen Zentralen Behörde

    • Ein Originaldossier in französischer Sprache mit einer Kopie für die Einreichung bei der Zentralen Behörde in Vietnam.
    • 4 Dossierkopien, davon eine für die Zentrale Behörde des Kantones, eine für die Zentrale Behörde des Bundes, eine für die Vermittlungsstelle und eine für die Antragsteller.
    • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
    • Die Dokumente müssen übersetzt und durch einen offiziellen Notar in Vietnam beglaubigt werden. Die Übersetzung erfolgt in Vietnam.

    Adoptionsgesuch

    Passkopien

    Provisorische Bewilligung zur Aufnahme
    eines Kindes im Hinblick auf eine Adoption

    Sozialbericht

    Arztzeugnisse

    Psychologischer Bericht

    Einkommensbestätigungen

    Auszüge aus dem Strafregister

    5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

    Die Zentrale Behörde von Vietnam verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:

    • Einen Bericht alle 6 Monate während 3 Jahren
    • Anschliessend einen Bericht pro Jahr bis zur Volljährigkeit

    Internationales Ehe- und Familienrecht in Vietnam

    Im Juni 2000 wurde in Vietnam ein neues Gesetz über Ehe und Familie erlassen, das die zuvor gültigen Regelungen ersetzte und ergänzte. Für manche Konfliktbereiche hatten bis dahin Regelungen gefehlt. Nach den unvollständigen statistischen Erhebungen des vietnamesischen Justizministeriums gab es bis zum Jahr 2003 mehr als 100.000 Eheschließungen zwischen vietnamesischen Staatsangehörigen und Ausländern oder im Ausland lebenden Vietnamesen; mehr als 15.000 vietnamesische Kinder waren von Ausländern adoptiert worden.

    Vietnam erkennt nach den Regeln seiner Verfassung und der Gesetze die Rechte und Interessen von Ehen und Familien mit ausländischer Beteiligung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über Ehen und Familien und nach Maßgabe der internationalen Abkommen an, die es unterzeichnet hat oder denen es beigetreten ist. Der vietnamesische Staat schützt eheliche und familiäre Beziehungen von in Vietnam lebenden Ausländern nach den gleichen Regeln wie bei Inländern. Das heißt u. a., daß ein mit einem vietnamesischen Staatsangehörigen verheirateter Ausländer, der in Vietnam lebt, die gleichen Rechte und Pflichten hat wie ein Vietnamese. In dem Buch von Nguyen Cong Khanh werden in einer auch für juristische Laien bei einigem Bemühen verständlichen (wenn auch nicht immer fehlerfreien englischen) Sprache nach einer Einführung in die Probleme folgende Themen jeweils in Bezug auf "ausländische Beteiligung" behandelt:

    • Allgemeine Vorschriften
    • Fragen des Eherechts
    • Eheliches Güterrecht
    • Scheidungsrecht
    • Marriage assistence (Organisationen, die bei familienrechtlichen Problemen auch mit ausländischer Beteiligung" Beratungsfunktionen haben)
    • Internationale Adoptionen
    • Agentur für internationale Adoptionen
    • Verfahren für die Beurkundung im Ausland erfolgter familienrechtlicher Entscheidungen
    • Besonderheiten für familienrechtliche Regelungen in den Grenzregionen
    • Was geschieht bei Verletzungen des Ehe- und Familienrechts?

    Zunächst werden die wichtigsten Begriffe erläutert. Es gibt rechtlich zu unterscheidende Bezeichnungen für z.B.

    • - ständig im Ausland lebende Vietnamesen (Vietnamese nationals settling overseas), also diejenigen Vietnamesen, die dauerhaft im Ausland wohnen, um Geschäften nachzugehen und/oder sonst dauerhaft im Ausland leben, unabhängig davon, ob sie eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen haben oder nicht.
    • - Sie werden unterschieden von den nur zeitweilig im Ausland lebenden Vietnamesen (overseas temporary resident Vietnamese), die sich dort z.B. zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium aufhalten.
    • - Ausländer sind Inhaber einer ausländischen Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose.

    Sodann werden in Form von Fragen und Antworten zahlreiche praktische Probleme des materiellen Rechts und des Verfahrens abgehandelt, zunächst zum Eherecht: Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ein Vietnamese/eine Vietnamesin einen Ausländer/eine Ausländerin heiraten? Welche Papiere werden benötigt? Welche Ehehindernisse bestehen? Welche Gebühren fallen an? An welche Behörden muß man sich wenden? Welche Rolle spielt das Heimatrecht des ausländischen Ehepartners? Wonach richtet sich das eheliche Güterrecht, insbesondere bei Vermögen im Ausland? Wer erbt nach welchem Recht? Einige Grundbestimmungen sind wichtig, wenn man an eine Eheschließung in Vietnam denkt:

    Nach vietnamesischem Recht kann nicht heiraten, wer als Mann nicht das 20. und als Frau nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.

    Eine Ehe kann nicht geschlossen werden, wenn einer der Partner (auch nach ausländischem Recht) noch verheiratet ist, wenn einer der Partner nicht geschäftsfähig ist, wenn die Partner bis zu drei Generationen direkt blutsverwandt sind sowie in bestimmten Fällen von Stiefverwandschaften und Adoptionsverhältnissen. Eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist nach vietnamesischem Recht verboten. Ferner gibt es Vorschriften zur Verhinderung von Scheinehen.

    In Fällen von Konflikten zwischen zwei Rechtsordnungen gilt grundsätzlich das nach internationalen Verträgen vorrangige Recht. Jedoch darf das ausländische Recht nicht gegen grundsätzliche Prinzipien des vietnamesischen Rechts verstoßen. Wenn dies der Fall ist, dürfen ausländische Vorschriften nicht angewendet werden. Dies soll z.B. den Schutz vor diskriminierenden oder nicht am Prinzip der Geschlechtergleichheit orientierten Vorschriften anderer Länder schützen und die beiderseitige Freiwilligkeit gewährleisten. So müssen beide Partner bei der Eheschließung persönlich anwesend sein; Ferntrauungen läßt das vietnamesische Recht nicht zu. Ein weiterer Grundsatz betrifft die wechselseitige Respektierung von Rechtsordnungen, wie sie im internationalen Privatrecht üblich ist. So kann ein Ausländer in Vietnam nicht heiraten, der zwar die Voraussetzungen des vietnamesischen Rechts erfüllt, nicht aber die seines Heimatrechts, z. B. hinsichtlich des Mindestalters. Damit soll gesichert werden, daß auch der Heimatstaat eine Ehe anerkennt.

    Ausführlich werden alle Fragen im Zusammenhang mit der Adoption von Vietnamesen durch Ausländer oder ständig im Ausland lebende Vietnamesen behandelt. Grundsätzlich soll eine Adoption innerhalb Vietnams den Vorrang haben. Nur wenn eine solche nicht möglich ist, kommt eine Auslandsadoption unter strengen, am Wohl des Kindes orientierten Vorraussetzungen in Betracht, die Mißbrauch und Kinderhandel ausschließen sollen. Lediglich Waisenkinder und verlassene Kinder unter 15 Jahren sowie in Ausnahmefällen auch behinderte Kinder über 15 Jahren, die in öffentlichen Einrichtungen versorgt werden, kommen für eine Adoption durch Ausländer in Betracht. Neben anderen Voraussetzungen müssen die Ausländer mindestens 20 Jahre älter sein als das zu adoptierende Kind, eine gute Moral nachweisen und die Gewähr für eine gute Versorgung und Erziehung der Kinder bieten. Neben den lokalen Behörden ist an Adoptionsentscheidungen die Agentur für internationale Adoptionen (AIA) beim Justizministerium Vietnams beteiligt. Bei ihr müssen Ausländer grundsätzlich die Nachweise vorlegen, daß sie die Vorraussetzungen für eine Adoption erfüllen. Nach festgelegten Regeln können in das Verfahren zugelassene ausländische Adoptions-Agenturen eingeschaltet werden, die einen Teil der Formalitäten abwickeln.

    Nach vietnamesischem Recht verliert ein von Ausländern adoptiertes Kind - anders als z.B. nach deutschem Recht - nicht seine verwandtschaftlichen Beziehungen zu seinen biologischen Eltern und Verwandten, ebenso wenig verliert es automatisch seine vietnamesische Staatsangehörigkeit. Es erwirbt also je nach dem Recht des Landes der Adoptiveltern eine doppelte Staatsangehörigkeit.