Russland
Information zur Auslandsadoption von Kindern aus der Russischen Föderation
Die Russische Föderation hat das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption noch nicht ratifiziert, sondern gezeichnet, arbeitet aber bereits in Anlehnung an die Haager Konvention.
In den einzelnen Regionen ist das örtlich zuständige Departement für Erziehung für die internationale Adoptionsvermittlung zuständig. Es ist der Zentralstelle in Moskau unterstellt, wo alle Kindervorschläge erfasst sind.

Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
Um das Prinzip der Subsidiarität bei der internationalen Adoption in Russland zu gewährleisten, verlangt die Gesetzgebung, dass für Waisenkinder zuerst Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land gesucht und gefördert werden. Kann dort innerhalb einer jährigen Frist keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. In der Regeln können folgende Kinder davon betroffen sein:
- Kranke und/oder behinderte Kinder
- Geschwister
- Gesunde Kinder im Alter von 1 - 7 Jahren oder älter
Achtung! Alle oder fast alle Kinder weisen eine Verzögerung in der Entwicklung auf.
Es ist empfehlenswert den Gesundheitszustand des Wunschkindes so zu formulieren: ein gesundes Kind oder ein Kind mit therapierbaren bzw. operierbaren Beeinträchtigungen
Voraussetzungen für Adoptiveltern im Ausland
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Herkunftsland Russland |
Schweiz |
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Gemeinschaftliche Adoption |
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Alter der künftigen Adoptiveltern |
Mind. 18 Jahre |
Mind. 35 Jahre |
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Vorgeschriebene Ehedauer |
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mind. 5 Jahre |
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Altersunterschied Kind/Adoptiveltern |
Mind. 16 Jahre |
Mind. 16 Jahre |
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Einzeladoption möglich? |
ja |
ja |
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Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? |
nein |
nein |

Allgemeine Hinweise
- Bewerber mit folgenden Krankheiten können nicht als Adoptiveltern in Betracht gezogen werden:
- Tuberkulose
- Erkrankungen der innere Organe, des Bewegungsapparates, ZNS in der Dekompensation
- Suchterkrankungen
- Akute Infektionserkrankungen
- Psychische Erkrankungen und Unzurechnungsfähigkeit als Folge
- Alle Erkrankungen und Traumata, die zu der absoluten Arbeitsunfähigkeit führen
- Für ein gesundes, maximal 3-jähriges Kind kann die Wartefrist bis 2 Jahre dauern. Bei Kindern über 3 Jahren oder Geschwistern ist die Verfahrensdauer zum Teil kürzer.
- Im Ausland wohnende Staatsbürger/innen aus dem Herkunftsland werden nicht bevorzugt behandelt.
- Die Gesuche werden in deren Reihenfolge des Eingangs begutachtet.
- Die Gesuchsteller müssen innerhalb von 10 Tagen entscheiden, ob sie einen Kindervorschlag annehmen wollen.
- Ist mindestens ein Elternteil Schweizer/in, erhält das Kind durch die Adoption in Russland das Schweizer Bürgerrecht, allerdings erst auf Antrag. Ansonsten behält das Kind die russische Staatsbürgerschaft.
Das Vorgehen
- Sich in der regionalen Adoptionsbehörde als potenzielle Adoptiveltern registrieren lassen
- Unterbreitung des Kindsvorschlags
Rechte der Eltern:
- ausreichende Information über das Kind
- unabhängige medizinische Begutachtung des Kindes

Pflichten:
- persönliche Kontakte mit dem Kind
- sich mit der Dokumentation über Kind vertraut machen
- Bescheid über medizinische Begutachtung wissen und dies schriftlich bestätigen
- Anweisung ins Heim zum Kindbesuch
- Antrag zur Adoption bei der regionale Adoptionsbehörde stellen
- Gerichtsverhandlung
- Gerichtsbeschluss über die Adoption. Inkrafttreten nach 10 Tagen!
- Vorbereitung der Ausreise des Kindes
- Registrierung des Kindes innert 1 Monaten nach seine Ankunft im lokalen Konsulat.
Dokumentenliste für Gesuchsteller
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein
- Alle Dokumente müssen mit Apostille. versehen und legalisiert, zum Teil auch von einem Notar beglaubigt sein.
- Allen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung auf Russisch beizulegen.
- Das Dossier ist ein Jahr ab Ausstelldatum gültig. Arztzeugnis nur 3 Monate!
- Änderungen sind vorbehalten!
- Schriftliches Gesuch und ausgefüllter Fragenbogen
- Passkopie
- Auszug aus dem Eheregister, evtl. Scheidungsurteil, Todesschein des Ehegatten, Geburtsschein, wenn die Adoptionswilligen nicht verheiratet sind, schriftliche Zustimmung des zweiten Ehegatten, wenn das Kind nur von einem adoptiert wird
- Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit
- Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und finanziellen Verhältnisse (Arbeitsbestätigung, Angabe des Lohnes, Steuererklärung etc.)
- Bescheinigung zur vorhandenen Wohnfläche/Wohnsitzbescheinigung: sowohl für Miet- wie auch für Eigentumswohnungen
- Auszüge aus dem Strafregister
- Sozialbericht
- Prov. Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine Adoption/Adoptionsbewilligung der zuständigen kantonalen Behörde
- Schriftliche Erklärung der Bereitschaft zur Meldepflicht
- Schriftliche Erklärung der Bereitschaft für Kinderbesuche
- Garantieschreiben der kantonalen Adoptionsbehörde über Qualitätssicherung der Vorbereitung von Adoptionsbewerbern und Übernahme der postadoptiven Kontrolle
Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die zentrale Behörde von Russland verlangt:
- Registrierung des Kindes im ukrainischen Konsulat nach der Einreise innerhalb von 1 Monat.
- Jährliche Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes bis 18. Lebensjahr
- Zwei im ersten Jahr im Abstand von 6 Monaten
- je 1 Bericht im 2. und 3. Jahr
- 1 Bericht ab dem 3. Jahr bis das Kind volljährig ist (nach Bedarf)