Äthiopien
Viele Paare wünschen sich die Adoption eines Kindes und es ist unumstritten eine gute Möglichkeit für das Kind, seine Persönlichkeit in einer liebe- und verständnisvollen Familie zu entfalten.
Jedes Kind hat zuerst das Recht in seiner Ursprungsfamilie aufzuwachsen. Ist dies trotz unterstützender staatlicher Maßnahmen nicht möglich, wird nach einer geeigneten Pflege- oder Adoptivfamilie gesucht. In den letzten Jahren ist die Zahl der inländischen Adoptionen ständig gesunken, weshalb sich die Adoptionsbewerber verstärkt um die Annahme von Kindern aus dem Ausland bemühen. Für diese Internationalen Adoptionen ist das "Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (sog. Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993) maßgebend.

Deutschland hat das Abkommen am 01.03.2002 ratifiziert. Auch im Ausland müssen die Rechte des Kindes und der Familien sichergestellt sein. Die Behörden im Heimatstaat klären, ob die internationale Adoption dem Kind in seiner persönlichen Situation geeignete Lebensperspektiven eröffnet. Die Vermittlung eines Kindes zur Adoption ins Ausland ist die letzte mögliche Maßnahme, wenn das Kind in seiner Ursprungsfamilie nicht verbleiben kann, oder eine geeignete Adoptiv- oder Pflegefamilie im Heimatland nicht zu finden ist.
Adoptionsvermittlung
Eine Fachstelle für Internationale Adoptionen kann nur dann Adoptionen vermitteln, wenn sie durch das zuständige Landesjugendamt geprüft und staatlich anerkannt wurde.
Information / Beratung / Vorbereitung
Es findet ein persönliches Informationsgespräch mit einer sozialpädagogischen Fachkraft in Augsburg statt. Es dient dem gegenseitigen Kennen lernen und bietet einen ersten Eindruck im Hinblick auf die bevorstehende Eignungsfeststellung. Inhalte des Gesprächs sind konkrete Informationen zum Verfahren im In- und Ausland mit Erläuterungen zu den Formularen und einem Kostenüberblick.
Sozialpädagogische Bewertung
Wir empfehlen grundlegend, die Eignungsfeststellung durch die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle durchführen zu lassen, um eine Nachbetreuung und Anbindung sicher zu stellen. Nachdem der Sozialbericht vorliegt, finden zwei zusätzliche Gespräche in der Fachstelle statt.
Die letzte Verantwortung für die Annahme einer Bewerbung und Vermittlung eines Kindes liegt bei Eltern für Afrika e.V. Wir prüfen vor allem die besondere Eignung der Bewerber für die Annahme eines afrikanischen Kindes.

Unsere positive Stellungnahme in Verbindung mit dem Sozialbericht legen wir dem Landesjugendamt und der örtlich zuständigen Vermittlungsstelle zur Prüfung vor. Liegen auch von Seiten der einbezogenen Behörden keine Bedenken gegen die Annahme eines Kindes durch die Bewerber vor, können Sie grundlegend mit der Vermittlung eines Kindes rechnen.
Bei der Entscheidung der Adoptionsbewerber, den Sozialbericht in der Fachstelle erstellen zu lassen, finden mindestens vier weitere Gespräche, davon ein Hausbesuch und wenn möglich ein Gespräch im Beisein einer weiteren Fachkraft statt. Auch hier arbeitet Eltern für Afrika e.V. eng mit den örtlich zuständigen Jugendämtern zusammen. Am Ende der Phase II wird die Eignung der Bewerber in einem Gremium von mindestens 3 Fachkräften bewertet und der Sozialbericht verfasst. Die Erstellung des Sozialberichtes bei Eltern für Afrika e.V. kostet 1550 €.
Die Wartezeit bis zur Vermittlung hängt individuell vom Kinderprofil der Bewerber und von den aktuell im Kinderheim nach Eltern suchenden Kindern ab.
Durchführung der Adoption
Liegt für ein Kind die Freigabe zur Internationalen Adoption durch das Sozialministerium des Herkunftslandes vor, erhält die Fachstelle alle vorhandenen Unterlagen (z.B. Lebensbericht mit biographischen Daten, medizinischer Bericht, Fotografien). Die Fachstelle entscheidet im Team mit min. drei Fachkräften, welche Eltern für dieses Kind die besten Voraussetzungen mitbringen und leitet die Kinderunterlagen an die zuständigen örtlichen und überörtlichen Jugendämter zur Stellungnahme weiter. Erst nach der Beteiligung der Jugendämter werden die Bewerber über den Kindervorschlag informiert.
Haben die Bewerber den Vorschlag angenommen, ist ein kurzer Aufenthalt in Addis Abeba notwendig. Ziel dieses Aufenthaltes ist ausschließlich, das Kind zu sehen und etwas kennen zu lernen (im Spiel zu beobachten), um am darauf folgenden Tag den Adoptionsvertrag zu unterschreiben.
Die Bewerber fliegen zurück nach Deutschland (oder halten sich auf eigenen Wunsch in Äthiopien auf, ohne das Kind weiterhin zu sehen).

Nach ca. 4-9 Wochen findet der Gerichtstermin statt, bei dem Mr. Awgichew – nach geltendem äthiopischen Recht – den Adoptionsvertrag stellvertretend für die Bewerber gerichtlich ratifizieren lässt.
Die Bewerber, die sich während der Gerichtsverhandlung in Deutschland befinden, müssen nach dem Gerichtsentscheid als Adoptiveltern erneut nach Äthiopien reisen.
Je nach Alter des Kindes findet dann eine intensive Anbahnungsphase zwischen Kind und Eltern statt (zwischen 2-5 Tagen). Nach diesem Zeitraum können die Eltern ihr Kind zu sich nehmen.
Nach der erfolgten Adoption im Herkunftsland ist die Anerkennung und Umwandlung der Adoption in Deutschland zu beantragen. Mit diesem letzten juristischen Schritt erhält das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft.
Nach 3, 6, 12 Monaten und danach jährlich bis zum 15. Lebensjahr sind Berichte über das Kind zu erstellen, die von unserer Fachstelle mit einer sozialpädagogischen Stellungnahme an das Ministry of Women Affairs in Addis Abeba weitergeleitet werden.